Die zweijährige Sivananda Yogalehrerausbildung
Voraussetzung für die Krankenkassenanerkennung
Zweijährige kontinuierliche Yogalehrerausbildung nach fachlichen Mindeststandards mit mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten.
Um die Krankenkassenanerkennung für Präventionskurse zu erhalten, lässt man sich nach Abschluss der Ausbildung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention als Kursanbieter zertifizieren.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zusammengefasst.
Anerkennung bei deutschen Krankenkassen
nach § 20 Abs. 1 SGB V
Diese zweijährige kontinuierliche Ausbildung entspricht den Kriterien zur Zertifizierung als Präventionskurs nach § 20 Abs. 1 SGB V.
Deutsche Krankenkassen fördern die Yoga-Praxis. Sie erstatten ihren Mitgliedern einen Teil der Kosten von Hatha-Yoga-Kursen im Rahmen der Primärprävention zur Förderung von Entspannung.
Die Mehrzahl der Krankenkassen hat die Zentrale Prüfstelle Prävention mit der Prüfung und Zertifizierung von Kursangeboten beauftragt.
Um als Yogalehrer bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert zu werden, müssen bestimmte Fachkompetenzen nachgewiesen werden
entweder
- im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder einem wissenschaftlichen Studium im Sozial- oder Gesundheitsbereich, zusätzlich dazu eine Yogalehreraubildung.
oder die Zweijährige Sivananda Yogalehrerausbildung
- diese ist eine mindestens zweijährige Zusatzqualifikation mit Abschluss (bei individuellem Bedarf ist ein längere Dauer als 2 Jahre möglich) – dazu braucht man keinen Berufsabschluss.
- Falls vorhanden, können auch Module aus Berufsausbildung oder Studium in die zweijährige Yogalehrerausbildung eingebracht werden.
Für weitere Details und genauere Informationen zum Ablauf bitte kontaktiere uns unter zweijahresausbildung@sivananda.net
Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (Anerkennung bei den Krankenkassen
Nachweis von Kursleitererfahrung
Voraussetzung für die Anerkennung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention ist nach Abschluss der zweijährigen Yogalehrerausbildung der Nachweis von mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung im Yogaunterricht.
Bitte beachten, dies bedeutet:
- eine Yogalehrerausbildung von mindestens 2 Jahren
- erst im Anschluss daran ein Zeitraum, in dem die 200 Stunden Kursleitererfahrung gesammelt werden.
Die Dauer bis zur Zertifizierung ist somit länger als 2 Jahre.
Der Nachweis über die Kursleitungserfahrung wird mit den anderen Qualifikationsnachweisen im Rahmen einer Kompetenzprüfung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention hochgeladen.
Weiterführende Informationen der Zentralen Prüfstelle Prävention (Krankenkassenanerkennung):
FAQ der ZPP zur Zertifizierung von Kursleitungen
Flyer der Zentralen Prüfstelle Prävention für Kursanbieter
Leitfaden Prävention
Kriterien zur Zertifizierung des GKV ab Seite 26
Format
der Zweijährigen Yogalehrerausbildung
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: mindestens 640 UE à 45 Minuten
Die Ausbildung besteht aus
– der Grundausbildung Sivananda Yogalehrer-Ausbildung (TTC) | 401 UE |
– plus kontinuierlich fortlaufenden Aufbaumodulen | 239 UE |
= 640 UE |
oder
– der Grundausbildung Sivananda Yogalehrer-Ausbildung (TTC) & Fortgeschrittene Sivananda Yogalehrer-Ausbildung (ATTC) | 497 UE |
– plus kontinuierlich fortlaufenden Aufbaumodulen | 143 UE |
= 640 UE |
Die zweijähige Sivananda Yogalehrerausbildung beinhaltet eine Abschlussprüfung. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 2 Jahre ab Beginn der Yogalehrerausbildung (TTC).
Beschreibung der Grundausbildung
TTC
Die Internationale Sivananda Yogalehrerausbildung (TTC) ist eine 4-wöchige Intensivausbildung, in der ausreichend Kenntnis und praktische Erfahrung vermittelt werden, um Asanas, Pranayama, Entspannung, gesunde Ernährungsprinzipien, positives Denken und Meditation für Anfänger und Mittelstufe zu unterrichten.
Die Aufbaumodule
Vertiefung des Wissens
In den Aufbaumodulen werden die Unterrichtstechniken verfeinert. Unterrichtsmodelle für Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden vorgestellt und angewandt. Die Perspektiven zu Physiologie, Medizin, Prävention, Pädagogik, Psychologie und Philosophie des Yoga werden vertieft.
Die Module beginnen nach Abschluss der Grundausbildung (TTC), und erstrecken sich über mindestens 2 Jahre.
Die Ausbildungsinhalte sind thematisch in 6 fachpraktische und fachwissenschaftliche Kompetenzbereiche eingeteilt:
- Pädagogik und Psycholgie
- Philosophie und Geschichte des Yoga
- Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen
- Medizin
- Yoga-Praxis (für Gesunde und Kranke)
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Kompetenzbereich ist festgelegt.
Für die Absolvierung der Aufbaumodule bestehen folgende Möglichkeiten:
- Aufbaumodule im Seminarhaus in Präsenz
- Aufbaumodule in Online-Unterricht
- Hausarbeiten
Abschluss
Diplom der zweijährigen Ausbildung
Das Diplom über die zweijährige Sivananda Yogalehrerausbildung wird ausgestellt:
- Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung und der Aufbaumodule (gemäß der fachlichen Mindeststandards) inklusive der Abschlussprüfung
- mit dem Erreichen von insgesamt mindestens 640 Unterrichtseinheiten
- nach einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren
Anmeldung und Information
zur zweijährigen Ausbildung
Einmalige Anmeldungsgebühr: 150 €
Die Bezahlung der einzelnen Ausbildungsmodule erfolgt direkt an das jeweilige Sivananda Zentrum, wo das Modul stattfindet.
Abschlussgebühr: 100 € (Sichten der einzelnen Teilnahmezertifikate, Ausstellen des Abschlussdiploms der zweijährigen Sivananda Yogalehrerausbildung)
Gebühren gültig bis 28.02.2023
Bankverbindung:
Stadtsparkasse München
BIC: SSKMDEMMXXX
IBAN: DE53 7015 0000 1005 1054 55
Kontoinhaber: Sivananda Yoga Zentrum
Bitte Scans des TTC-, bzw ATTC-Diploms, ggf. weitere Zertifikate und ein Foto mit der Online-Anmeldung hochladen.